Mit der Einführung der Umsatzbesteuerung zum 01.01.2023 ist es nötig, die Finanzbuchhaltung so umzugestalten, dass die laufenden Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Umsatzsteuerrecht und Abgabenordnung sowie kirchlichem Haushaltsrecht rechtssicher gebucht werden können.
Im Vorfeld des ab dem 01.01.2023 geltenden veränderten Umsatzsteuerrechts führt das Kirchenkreisamt ab sofort die Angabe von Kostenträgernummern bei der Anordnung von Buchungsbelegen für die dortige Finanzbuchhaltung ein.
Nachdem sich das erste Quartal 2021 langsam dem Ende nähert, möchten wir die Gelegenheit nutzen und Ihnen folgende weitere Informationen zur Einführung der Doppik geben. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und Beachtung. Vielen Dank.
Die Buchungsanordnung wurde auf die Version 1.7 aktualisiert. Sie steht auf der Doppik-Webseite allen im Menüpunkt „Informationen“ als ausdruckbare PDF sowie über das Formular-System im Menüpunkt „Buchungsanordnungen“ zur Verfügung.
Nachdem sich das erste Halbjahr langsam dem Ende nähert, möchten wir Ihnen wieder Hinweise, Neuerungen und Änderungen in Zusammenhang mit der Doppik-Einführung mitteilen und senden Ihnen folgende Informationen zur Kenntnisnahme und Beachtung.
Auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen regelmäßig Hinweise zu Neuerungen und Änderungen in Zusammenhang mit der Doppik-Einführung geben und geben Ihnen in diesem Artikel neue Informationen zur Kenntnisnahme und Beachtung.
Nachstehend möchten wir Ihnen weitere Informationen zur Umsetzung der Doppik und Informationen zur Einrichtung von Unterlagen vor dem nächsten Jahreswechsel geben.
Um Ihnen die Arbeit mit den Buchungsanordnungen zu erleichtern, insbesondere bei Änderungen an der Vorlage, haben wir für Sie ein einfach zu bedienendes System zur Verfügung gestellt, womit Sie Buchungsanordnungen erstellen, speichern oder auch leicht kopieren können.