Das Kirchenkreisamt führt für viele Kirchengemeinden und die Kirchenkreise separate Bankkonten, die konkret als Spendenkonten oder Freizeitabwicklungskonten dienen. Spätestens mit Einführung des neuen Haushaltsrechts HO-Doppik Ende 2019 wurden wir angehalten, die Anzahl der Bankkonten zu reduzieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Nach den ersten Wochen in der Doppik möchten wir gern mit Ihnen neben den individuell stattfindenden Gesprächen z.B. im Zusammenhang mit der Erläuterung der doppischen Haushaltspläne ins Gespräch kommen.
Wir werden Sie ab sofort in unregelmäßigen Abständen zu der Umsetzung des doppischen Rechnungswesens informieren. Wir haben uns entschieden, diese Informationen per Mail zu verteilen, da das einige Vorteile bietet. Zusätzlich fassen wir diese auch in diesem Bereich als Nachrichten für Sie zusammen.
Bei verschiedenen Gelegenheiten (z.B. bei den Informationsveranstaltungen zur Doppik im Kirchenkreisamt, bei den Schulungen für Zahlstellenverwalter und -verwalterinnen) haben wir darauf hingewiesen, was die Umstellung auf die Doppik ab 01.01.2019 bewirken wird. Einiges wird sich ändern (z.B. die Darstellung), aber viele Abläufe im Tagesgeschäft sind in der Doppik gar nicht wesentlich anders als in der Kameralistik.