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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen

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Beantragung von Zuschüssen für Freizeiten und Abrechnung von Freizeiten und besonderen Gemeindeveranstaltungen; hier: Neue Abrechnungsvordrucke

Das zukünftig anzuwendende Umsatzsteuerrecht macht es erforderlich, Erträge und Aufwendungen diverser Veranstaltungen und Maßnahmen wesentlich genauer zu differenzieren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Grund dafür ist, dass, je nach Zielgruppe eines Angebotes, der Art des Ertrages oder der dafür erbrachten Leistungen, unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen zu beachten sind.
Pascal Bade
25. Juli 2023 um 20:05

Honorarkräfte sind zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet

Nachfolgend greifen wir ein Thema auf, auf das wir bereits mit unserer Rundmitteilung 4/2020 hingewiesen haben, das aber nach wie vor nicht im erforderlichen Umfang beachtet wird.
Pascal Bade
25. Juli 2023 um 10:29

Jahressteuergesetz 2022: Neues Umsatzsteuerrecht greift erst 2025

Der deutsche Bundesrat hat am 16. Dezember das Jahressteuergesetz 2022 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 02. Dezember vom Bundestag beschlossenen Gesetzes nichts mehr im Weg. Weitere Neuregelung: Kirchliche Chöre und Theatergruppen zukünftig von der Umsatzbesteuerung befreit.
Pascal Bade
19. Dezember 2022 um 12:49

Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen für Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften und andere Formen der Zusammenarbeit zwischen (kirchlichen) Körperschaften

Bitte tragen Sie ab sofort dafür Sorge, dass bei allen Formen der Zusammenarbeit Ihrer Kirchengemeinde oder Einrichtung mit anderen Rechtsträgern (im Folgenden als „Kooperation“ bezeichnet) stets sichergestellt bleibt, dass Erträge und Aufwendungen in der Außenwahrnehmung eindeutig einem der beteiligten Kooperationspartner und nicht etwa der Kooperation selbst zuzuordnen sind.
Pascal Bade
30. September 2022 um 14:00

Einhaltung von Abrechnungsfristen

Die Einhaltung von Fristen bei der Abrechnung von Zahlstellen, Freizeiten, Zuschüssen, Vorschüssen oder Erträgen aus Veranstaltung war schon immer wichtig. Mit Wirksamwerden des neuen Umsatzsteuerrechts kommt diesem formalen Aspekt der Finanzabwicklung jedoch eine nochmals deutlich gesteigerte Bedeutung zu.
Pascal Bade
26. September 2022 um 14:06

Einführung des unterstützenden Programm-Pakets „AppSpace“

Mit der Einführung der Umsatzbesteuerung zum 01.01.2023 ist es nötig, die Finanzbuchhaltung so umzugestalten, dass die laufenden Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Umsatzsteuerrecht und Abgabenordnung sowie kirchlichem Haushaltsrecht rechtssicher gebucht werden können.
Pascal Bade
22. Juli 2022 um 12:28

Vorbereitende Datenerhebung für die steuerrechtliche Betriebsanmeldung der kirchlichen Körperschaften im Zuge des neuen Umsatzsteuerrechts

Im Verlauf der kommenden Wochen erhalten Sie von uns zwei verschiedene Unterlagen, mit denen wir Informationen abfragen, die wir für die Anmeldung der kirchlichen Körperschaften bei den zuständigen Finanzämtern benötigen. Bitte informieren Sie die betreffenden Personen über den angekündigten Versand und geben Sie die nachfolgenden Informationen an diese weiter.
Pascal Bade
21. Juli 2022 um 11:34

Einführung von Kostenträgern

Im Vorfeld des ab dem 01.01.2023 geltenden veränderten Umsatzsteuerrechts führt das Kirchenkreisamt ab sofort die Angabe von Kostenträgernummern bei der Anordnung von Buchungsbelegen für die dortige Finanzbuchhaltung ein.
Pascal Bade
17. Juni 2022 um 13:16

Korrekte Adressierung von Rechnungen nach § 14 UstG

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie mit nachstehenden Informationen nochmals darauf hinweisen, wie die korrekte Adressierung von Rechnungen ab 2023 erfolgen sollte.
Pascal Bade
29. März 2022 um 13:29

Informationsreihe zu den Auswirkungen des zukünftigen Umsatzsteuerrechts

Mit dem ab 2023 geltenden neuen Umsatzsteuerrecht für kirchliche Körperschaften werden zahlreiche Auswirkungen in der täglichen Praxis verbunden sein. Insbesondere überall dort, wo wir Leistungen gegen Bezahlung erbringen oder Waren verkaufen, werden zukünftig neue Entscheidungen zu treffen und neue Verfahrensabläufe einzuüben sein.
Pascal Bade
25. Januar 2022 um 21:29

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