
Beantragung von Zuschüssen für Freizeiten und Abrechnung von Freizeiten und besonderen Gemeindeveranstaltungen; hier: Neue Abrechnungsvordrucke
Das zukünftig anzuwendende Umsatzsteuerrecht macht es erforderlich, Erträge und Aufwendungen diverser Veranstaltungen und Maßnahmen wesentlich genauer zu differenzieren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Grund dafür ist, dass, je nach Zielgruppe eines Angebotes, der Art des Ertrages oder der dafür erbrachten Leistungen, unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen zu beachten sind.
Pascal Bade