Jahressteuergesetz 2024: Verlängerung des Optionszeitraums für die Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts um weitere zwei Jahre; Einführung der E-Rechnung und weitere Änderungen
Der deutsche Bundesrat hat am 22. November das Jahressteuergesetz 2024 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 18. Oktober bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzes
nichts mehr im Weg. Sie erhalten hier weitere Informationen.
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Pascal Bade