Wir werden Sie ab sofort in unregelmäßigen Abständen zu der Umsetzung des doppischen Rechnungswesens informieren. Wir haben uns entschieden, diese Informationen per Mail zu verteilen, da das einige Vorteile bietet. Zusätzlich fassen wir diese auch in diesem Bereich als Nachrichten für Sie zusammen.
Bei verschiedenen Gelegenheiten (z.B. bei den Informationsveranstaltungen zur Doppik im Kirchenkreisamt, bei den Schulungen für Zahlstellenverwalter und -verwalterinnen) haben wir darauf hingewiesen, was die Umstellung auf die Doppik ab 01.01.2019 bewirken wird. Einiges wird sich ändern (z.B. die Darstellung), aber viele Abläufe im Tagesgeschäft sind in der Doppik gar nicht wesentlich anders als in der Kameralistik.
Im Zuge der praktischen Arbeit hat sich gezeigt, dass die aktuell festgelegte Struktur zur Vergabe von Kassenzeichen nicht eindeutig genug ist und somit Dopplungen bei der Vergabe vorkommen können. Die Doppik-Projektgruppe hat aus diesem Grund in der heutigen Projektsitzung eine Feinjustierung vorgenommen.