Vorbereitende Datenerhebung für die steuerrechtliche Betriebsanmeldung der kirchlichen Körperschaften im Zuge des neuen Umsatzsteuerrechts
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Pascal Bade -
21. Juli 2022 um 11:34 -
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Es handelt sich dabei zum einen um einen Fragebogen zu persönlichen Daten der/ des jeweiligen Vorsitzenden des Kirchen(kreis)vorstandes. Die Daten werden benötigt, da sie zwingend bei der Betriebsanmeldung anzugeben sind. Einige Informationen gehen jedoch über den bei uns geführten Datenbestand hinaus, andere müssen auf ihre Aktualität geprüft werden. Diesen Fragebogen werden wir bereits in den nächsten Tagen per Serienbrief direkt an die betroffenen Personen senden und bitten aus datenschutzrechtlichen Gründen um ebenso direkte postalische Rücksendung der Antwort an das Kirchenkreisamt, z. Hd. Herrn Schröder. Ein frankierter Rückumschlag wird zu diesem Zweck beigefügt.
Außerdem werden Sie nach Ende der Sommerferien per E-Mail einen elektronischen Fragebogen im Excel-Format zur Umsatzeinschätzung für 2023 erhalten.
Auch der geschätzte Umsatz für 2023 wird für die Betriebsanmeldung benötigt. Insbesondere ist auf dieser Basis eine Schätzung der steuerpflichtigen Umsätze abzugeben, welche darüber entscheidet, ob Ihre kirchliche Körperschaft für 2023 einen Status als Kleinunternehmerin in Anspruch nehmen kann. Die Datei wird an die Gemeindebüros sowie in verkürzter Form an die Kindertagesstätten und Einrichtungen in Trägerschaft der beiden Kirchenkreise verschickt.
Die Rücksendung der ausgefüllten Datei erbitten wir per E-Mail ebenfalls an Herrn Schröder (uwe.schroeder@evlka.de).
Aus rechtlicher Sicht muss die Betriebsanmeldung bis spätestens Ende des Jahres erfolgen; faktisch benötigen wir die durch die Finanzämter zuzuteilenden Steuernummern aber schon vorher, um verschiedene Arbeitsprozesse im Post- und Buchhaltungsverkehr auf die zukünftige Rechtslage vorzubereiten.
Um ausreichend Zeit für die Durchführung der Betriebsanmeldung, die Beantwortung durch die Finanzämter und die nachfolgenden Arbeitsschritte zur Verfügung zu haben, benötigen wir die ausgefüllten Antworten daher bis spätestens 15. Oktober 2022 zurück.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist können eine ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer kirchlichen Körperschaft oder auch die nachfolgend umzusetzenden Arbeiten evtl. nicht mehr fristgerecht erledigt werden. Sollten finanzielle oder ordnungsrechtliche Nachteile durch eine Versäumnis der vorgenannten Frist entstehen, können wir deshalb hierfür keine Verantwortung übernehmen.
Zur Abfrage der personenbezogenen Daten der / des Vorsitzenden:
Bei öffentlichen-rechtlichen Körperschaften ist anstelle eines Geschäftsführers die, bzw. der Vorsitzende des leitenden Gremiums (in unseren Fällen also des Vorstandes) namentlich zu benennen. Laut Rücksprache zwischen landeskirchlichen Stellen und den Finanzbehörden hat dies vor allem datentechnische Gründe, da für den einmaligen Umstellungsvorgang, von dem die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Zuge der Rechtsänderung betroffen sind, kein eigenes Erfassungsverfahren entwickelt wurde. Die Erfassung eines Organs als gesetzlichem Vertreter ist daher nicht möglich, sondern nur die einer natürlichen Person.
Näheres hierzu können die betroffenen Personen dem direkten Anschreiben entnehmen.
Zur Umsatzschätzung 2023:
Sofern uns aus der vorgenommenen Evaluation der Einnahmen des Jahres 2018, den stattgefundenen Umfragen oder der laufenden Geschäftstätigkeit Erfahrungswerte vorliegen, werden wir Ihnen diese möglichst in der versendeten Datei als Orientierungswerte mitteilen. Dennoch bilden diese aus nachfolgenden Gründen keine ausreichende Basis, um ohne vorherige Abstimmung mit Ihnen eine Schätzung in Ihrem Namen abzugeben:
- Aus einer Durchschnittsbetrachtung der Vergangenheit ergibt sich nicht automatisch auch ein aussagekräftiger Wert für das einzelne Jahr 2023. Zum Ersten, da einige Einnahmen sehr großen Schwankungen unterliegen oder überhaupt nur unregelmäßig anfallen. Zum Zweiten sind die Umsätze der vergangenen Jahre Corona-bedingt oft nicht repräsentativ.
- Wir kennen die von Ihnen eventuell beabsichtigten Veränderungen nicht. Sei es, dass Angebote aus Gründen wechselnder Nachfrage wegfallen oder hinzukommen. Sei es, weil Sie im Wissen um die steuerrechtlichen Auswirkungen gezielte Änderungen vornehmen werden.
- Die buchhalterische Historie ist an vielen Stellen bisher nicht detailliert genug, um bestimmte Sachverhalte auseinander zu rechnen, insbesondere dort, wo zukünftig Erträge steuerrechtlich unterschiedlich zu behandeln sind, für die in der Vergangenheit aber keine Differenzierung erforderlich war.
- Schon rein verfahrensrechtlich sehen wir keine Grundlage, in Ihrem Namen eine Schätzung (mit direkter Auswirkung für die zukünftige Besteuerung) abzugeben, ohne dass diese von Ihnen authentifiziert wurde.
Die E-Mail, mit der Sie die Datei erhalten, wird nähere Hinweise zur Ausfüllung der Tabellen enthalten.
Da die Versendung, sowohl der Fragebögen als auch der Excel-Tabellen, jeweils individuell für alle Empfänger vorbereitet werden muss, wir aber auch nicht unnötig Zeit verlieren möchten, wird der Versand nicht zeitgleich, sondern nach und nach geschehen, beginnend mit den Empfängern, bei denen wir den zeitlich größten Klärungs- und Ermittlungsaufwand vermuten.
Falls Sie vorab schon Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten allerdings um Verständnis, falls die Beantwortung Ihrer Fragen urlaubsbedingt, etwas länger dauern sollte. Vielen Dank.