Doppik-Info Nr. 01/2019: Informationen und Arbeitshilfen
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Pascal Bade -
4. Januar 2019 um 14:17 -
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1. Bereitstellung allgemeiner Informationen und Arbeitshilfen im Internet:
Im Zusammenhang mit der Umstellung des Rechnungswesens erhalten Sie viele Informationen. Um Ihnen diese an zentraler Stelle möglichst aktuell zur Verfügung stellen zu können, haben wir diese hier für Sie im Internet gebündelt.
Über diese Webseite erreichen Sie ein Angebot des Kirchenkreisamtes Burgdorfer Land, auf der wir alle Informationen rund um die Doppik einstellen werden. Sie finden hier zahlreiche aktuelle Informationen, allgemeine Begriffserklärungensowie Arbeitshilfen.
Nachstehend möchten wir Sie heute auf folgende Punkte besonders hinweisen:
a) Sachkonten:
Auf der Seite
b) Kostenstellen:
Die zehnstellige Kostenstelle bildet in den ersten vier Ziffern die Gemeindekennziffer (GKZ)ab, die die Rechtsträgernummer ersetzt. Eine Übersicht über die Gemeindekennziffern für die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen sowie die Kirchengemeinden und Einrichtungen in den Kirchenkreisen ist unter der Seite Übersicht der Einrichtungenabgelegt.
Für die Kostenstellen hat die Landeskirche ein Raster vorgegeben, in dem je Gemeindekennziffer individuelle Kostenstellen vergeben werden können. Auf der Seite Kostenstellen-Struktursehen Sie alle Kostenstellen, die für die jeweiligen Kirchenkreise, Kirchengemeinden und Einrichtungen bisher vergeben wurden.
2. Buchungsanordnung mit Anleitung:
Sie finden den aktuellen Vordruck der Buchungsanordnung auf der Internetseite des Kirchenkreisamtes im Bereich „DOWNLOADS“ unter „DOPPIK“ sowie auf dieser Seite unter Buchungsanordnung.
Um Ihnen das Ausfüllen der Buchungsanordnung zu erleichtern, haben wir auf der Seite Kontierung von Rechnungeneine Anleitung abgelegt. Hier finden Sie in den pdf-Dateien einige Kontierungsbeispiele mit Musterrechnungen und den entsprechenden Musterbuchungsanordnungen.
In den folgenden Monaten werden wir die Seiten laufend aktualisieren und Sie zu ggb. Zeit über weitere Punkte (z.B. die Verwendung von Kassenzeichen) per Mail informieren.