Informationen zur Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses 2019
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Pascal Bade -
30. Dezember 2025 um 09:28 -
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Ein Jahresabschluss ist die verdichtete Dokumentation sämtlicher Geschäftsvorgänge eines Haushaltsjahres. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt er ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einer gesetzlich fest vorgeschriebenen Form.
Der Umstieg von der kameralen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf das doppische Ressourcenverbrauchskonzept verlangt von allen Beteiligten eine völlig neue Denkweise. Während die Kameralistik primär der Frage nachging: „Haben wir noch Geld in der Kasse?“, konzentriert sich die Doppik auf die Frage: „Wird unser Substanzvermögen gemehrt oder aufgezehrt?“.
Dieser Umdenkprozess wird technisch durch die Einführung eines Inventarverzeichnisses realisiert. Das Inventar ist eine detaillierte Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert. Da die Kameralistik ein solches Instrument nicht kannte, bildet die Eröffnungsbilanz zum 31.12.2018 das zwingende Fundament. Fehler in den Eröffnungsbilanzwerten wirken sich wie eine Kettenreaktion auf alle folgenden Jahre aus.
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat die vorgelegten Eröffnungsbilanzen der einzelnen Gemeindekennziffern (GKZ) stichprobenartig geprüft. Seit Mitte Dezember 2025 liegen uns die entsprechenden Prüfungsfeststellungen vor, die teilweise umfangreiche Korrekturen an den Eröffnungsbeständen erfordern.
Wir planen, die Auswertung und Implementierung dieser Feststellungen bis Ende Februar 2026 abzuschließen. Parallel dazu wird die Finanzabteilung im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 weitere Identifikationsprüfungen vornehmen, die nicht im Fokus der RPA-Prüfung standen und die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 entsprechend korrigieren, um eine saubere Fortschreibung der Werte zu gewährleisten.
Für die Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses 2019 werden die korrigierten Eröffnungsbilanzwerte auf den 31.12.2019 über die Ergebnisrechnung fortgeschrieben. Diese Aufgabe steht vor zwei elementaren Herausforderungen:
- Historische Aufarbeitung: Es gilt, Geschäftsvorfälle zu bereinigen und zu bewerten, die bereits sechs Jahre zurückliegen. Dies erfordert eine akribische Rekonstruktion unter strikter Beachtung der GoB.
- Struktureller Wandel: Sowohl die Eröffnungsbilanz als auch die laufenden Buchungen des Jahres 2019 wurden in einer Übergangsphase erfasst, in der kamerale Denkmuster noch auf ein neues, doppisches System trafen.
Um das „kameral-doppische Erbe“ rechtssicher zu ordnen wurde eine Jahresabschlusscheckliste ausgearbeitet. Sie soll als das zentrale Steuerungsinstrument für die Erstellung der Jahresabschlüsse dienen. Die Checkliste übersetzt die abstrakte Theorie der HO-Doppik in konkrete Handlungsanweisungen für die Mitarbeitenden, standardisiert die Fehlersuche und stellt sicher, dass kein Sachverhalt durchrutscht. Die Checkliste dient als Projektplan und lässt zeitnah erkennen, wo es noch hakt.
Im nächsten Schritt wird diese Checkliste in der Finanzabteilung besprochen, um die praktischen Erfahrungen der Mitarbeitenden einzubinden. Aus diesem Dialog resultieren klare Zuständigkeiten sowie ein verbindlicher Zeitplan sowohl für die anstehenden Abschlüsse als auch für die künftige laufende Sachbearbeitung. Ziel ist es, die Checkliste bis Ende Januar 2026 zu finalisieren und ab Februar 2026 mit den operativen Abschlussarbeiten zu beginnen.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf dem Anlagevermögen mit den korrespondierenden Sonderposten sowie der sauberen Trennung von investiven Maßnahmen und Instandhaltungsaufwendungen. Erste Erkenntnisse aus einer Pilotphase zur Bereinigung des Anlagevermögens zeigen, dass der Erfassungsprozess von Eingangsbelegen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen bzw. Sonderposten und die damit einhergehende Verantwortlichkeiten angepasst werden müssen.
Diese Erfahrungen lassen darauf schließen, dass über das Anlagevermögen hinaus auch weitere Finanzprozesse einer Neuausrichtung bedürfen. Dieser Anpassungsprozess erfordert mehr als nur die fachliche Expertise der Finanzabteilung. Er bedingt ein Umdenken bei allen beteiligten Akteuren und kann eine Verschiebung von Verantwortlichkeiten innerhalb der gesamten Verwaltung mit sich bringen.
Die Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte, die fachgerechte Bereinigung der historischen Geschäftsvorfälle und die Implementierung neuer Finanzprozesse stellen eine enorme Kraftanstrengung dar, die durch personelle Engpässe und systemische Risiken beeinflusst werden kann. Dennoch ist es das erklärte Ziel der Verwaltung, den Jahresabschluss 2019 bis zum 30.06.2026 vorzulegen. Dieser Abschluss fungiert als Blaupause: Die hier erarbeiteten Standards werden es ermöglichen, die Folgeabschlüsse in einem effizienten Drei-Monats-Turnus zu erstellen.

