Spenden- und Freizeitkonten der Kirchengemeinden und Kirchenkreise
Das Kirchenkreisamt führt für viele Kirchengemeinden und die Kirchenkreise separate Bankkonten, die konkret als Spendenkonten oder Freizeitabwicklungskonten dienen. Spätestens mit Einführung des neuen Haushaltsrechts HO-Doppik Ende 2019 wurden wir angehalten, die Anzahl der Bankkonten zu reduzieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Pascal Bade