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Spenden- und Freizeitkonten der Kirchengemeinden und Kirchenkreise

  • Pascal Bade
  • 14. Juni 2021 um 21:13
  • 430 Mal gelesen

Das Kirchenkreisamt führt für viele Kirchengemeinden und die Kirchenkreise separate Bankkonten, die konkret als Spendenkonten oder Freizeitabwicklungskonten dienen. Spätestens mit Einführung des neuen Haushaltsrechts HO-Doppik Ende 2019 wurden wir angehalten, die Anzahl der Bankkonten zu reduzieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Im Rahmen einer planmäßigen Prüfung hat das Rechnungsprüfungsamt dennoch die Anzahl der bestehenden Bankkonten moniert und uns aufgefordert, diese Anzahl kurzfristig auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren.

Was bedeutet das für Sie? Wir müssen darauf hinwirken, dass alle Bankkonten, die wir nur für Zwecke einzelner Kirchengemeinden vorhalten, bis spätestens 31.12.2021 geschlossen werden.
Da es für die Buchung auch der Umsätze aus Spenden- und Freizeitkonten in die Haushalte der einzelnen Rechtsträger irrelevant ist, auf welchem Bankkonto die Überweisungseingänge z.B. von Spenden stattfinden, ist verwaltungsseitig auch eine frühere Umsetzung möglich.

Um Ihnen Gelegenheit zu geben, diesen Übergang aller Kontobewegungen auf die zentralen Bankkonten des Kirchenkreisamtes problemlos zu vollziehen, werden wir in Kürze direkt auf Sie zukommen, um den Prozess im Detail zu besprechen.

  • doppik
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