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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen

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Vorbereitende Datenerhebung für die steuerrechtliche Betriebsanmeldung der kirchlichen Körperschaften im Zuge des neuen Umsatzsteuerrechts

Im Verlauf der kommenden Wochen erhalten Sie von uns zwei verschiedene Unterlagen, mit denen wir Informationen abfragen, die wir für die Anmeldung der kirchlichen Körperschaften bei den zuständigen Finanzämtern benötigen. Bitte informieren Sie die betreffenden Personen über den angekündigten Versand und geben Sie die nachfolgenden Informationen an diese weiter.
Pascal Bade
21. Juli 2022 um 11:34

Verauslagung von Beträgen im Zuge des neuen Umsatzsteuerrechtes

Mit unserer Rundmitteilung 05/2021 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass in Vorbereitung auf das ab 2023 anzuwendende Umsatzsteuerrecht eine Anpassung von Rechnungsanschriften und Angaben zu Leistungsempfängern auf Rechnungen erfolgen sollte. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier.
Pascal Bade
18. Juni 2021 um 21:20

Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik zum 01.01.2019

Bei verschiedenen Gelegenheiten (z.B. bei den Informationsveranstaltungen zur Doppik im Kirchenkreisamt, bei den Schulungen für Zahlstellenverwalter und -verwalterinnen) haben wir darauf hingewiesen, was die Umstellung auf die Doppik ab 01.01.2019 bewirken wird. Einiges wird sich ändern (z.B. die Darstellung), aber viele Abläufe im Tagesgeschäft sind in der Doppik gar nicht wesentlich anders als in der Kameralistik.
Pascal Bade
28. Dezember 2018 um 16:07

Umstellung auf die Doppik: Kommunikationshilfe bei Spenden

Ein großes Thema ist aktuell die Zuordnung der Spendeneingänge. Hier müssen wir das Programm, mit dem die Spenden verwaltet werden (Context-K) mit dem Programm für das doppische Rechnungswesen (newsystem), miteinander verknüpfen. Dieser Prozess dauert leider länger, als es vorher erkennbar war. Wir gehen aber davon aus, diesen jetzt kurzfristig abschließen zu können. Wenn die Verknüpfung funktioniert, werden die Auskünfte, die Sie erhalten, sehr viel detaillierter sein, als Sie es bisher kennen.
Jacqueline Gebauer
15. April 2019 um 14:20

Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen für Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften und andere Formen der Zusammenarbeit zwischen (kirchlichen) Körperschaften

Bitte tragen Sie ab sofort dafür Sorge, dass bei allen Formen der Zusammenarbeit Ihrer Kirchengemeinde oder Einrichtung mit anderen Rechtsträgern (im Folgenden als „Kooperation“ bezeichnet) stets sichergestellt bleibt, dass Erträge und Aufwendungen in der Außenwahrnehmung eindeutig einem der beteiligten Kooperationspartner und nicht etwa der Kooperation selbst zuzuordnen sind.
Pascal Bade
30. September 2022 um 14:00

Spenden- und Freizeitkonten der Kirchengemeinden und Kirchenkreise

Das Kirchenkreisamt führt für viele Kirchengemeinden und die Kirchenkreise separate Bankkonten, die konkret als Spendenkonten oder Freizeitabwicklungskonten dienen. Spätestens mit Einführung des neuen Haushaltsrechts HO-Doppik Ende 2019 wurden wir angehalten, die Anzahl der Bankkonten zu reduzieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Pascal Bade
14. Juni 2021 um 21:13

Neue Informationslage zur steuerrechtlichen Beurteilung von Chorbeiträgen

Aufgrund eines von uns in Auftrag gegebenen Gutachtens durch eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommen wir zu der begründeten Annahme, dass Chorbeiträge, wie sie zurzeit in einigen Kirchengemeinden erhoben werden, ab 2023 grundsätzlich zu den umsatzsteuerpflichtigen Erträgen zu zählen sind.
Pascal Bade
11. November 2021 um 21:20

Korrektur: Doppik-Info Nr. 05/2019: Aktuelle Informationen zur Doppik-Umstellung und Jahreswechsel

Nachstehend möchten wir Ihnen weitere Informationen zur Umsetzung der Doppik und Informationen zur Einrichtung von Unterlagen vor dem nächsten Jahreswechsel geben.
Pascal Bade
4. Dezember 2019 um 14:51

Korrekte Angabe des Leistungsempfängers auf Rechnungen und private Verauslagung von Rechnungen

Noch sind es mehr als eineinhalb Jahre, bis das neue Umsatzsteuerrecht für kirchliche Körperschaften auch für unsere Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen in vollem Umfang greift. Dennoch wirft der 01.01.2023 schon jetzt seine Schatten voraus, und zwar in Form zahlreicher Anpassungen, die wir vornehmen müssen, um den zukünftigen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Pascal Bade
7. Mai 2021 um 21:08

Korrekte Adressierung von Rechnungen nach § 14 UstG

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie mit nachstehenden Informationen nochmals darauf hinweisen, wie die korrekte Adressierung von Rechnungen ab 2023 erfolgen sollte.
Pascal Bade
29. März 2022 um 13:29

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