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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen

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Jahressteuergesetz 2024: Verlängerung des Optionszeitraums für die Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts um weitere zwei Jahre; Einführung der E-Rechnung und weitere Änderungen

Der deutsche Bundesrat hat am 22. November das Jahressteuergesetz 2024 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 18. Oktober bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzes
nichts mehr im Weg. Sie erhalten hier weitere Informationen.
Pascal Bade
2. Dezember 2024 um 09:10

Jahressteuergesetz 2022: Neues Umsatzsteuerrecht greift erst 2025

Der deutsche Bundesrat hat am 16. Dezember das Jahressteuergesetz 2022 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 02. Dezember vom Bundestag beschlossenen Gesetzes nichts mehr im Weg. Weitere Neuregelung: Kirchliche Chöre und Theatergruppen zukünftig von der Umsatzbesteuerung befreit.
Pascal Bade
19. Dezember 2022 um 12:49

Informationsreihe zu den Auswirkungen des zukünftigen Umsatzsteuerrechts

Mit dem ab 2023 geltenden neuen Umsatzsteuerrecht für kirchliche Körperschaften werden zahlreiche Auswirkungen in der täglichen Praxis verbunden sein. Insbesondere überall dort, wo wir Leistungen gegen Bezahlung erbringen oder Waren verkaufen, werden zukünftig neue Entscheidungen zu treffen und neue Verfahrensabläufe einzuüben sein.
Pascal Bade
25. Januar 2022 um 21:29

Informationen zum AppSpace-Start und aktuelle Hinweise

Zum AppSpace-Start in unseren Kirchengemeinden und Kirchenkreisen am 18.09.2024 erhalten Sie weitere Informationen und aktuelle Hinweise mit der Bitte um Beachtung.
Pascal Bade
19. September 2024 um 18:40

Honorarkräfte sind zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet

Nachfolgend greifen wir ein Thema auf, auf das wir bereits mit unserer Rundmitteilung 4/2020 hingewiesen haben, das aber nach wie vor nicht im erforderlichen Umfang beachtet wird.
Pascal Bade
25. Juli 2023 um 10:29

Hinweise zur Anwendung der Abrechnungsvordrucke für Reiseveranstaltungen, Kulturangebote und Gemeindeevents (Ergänzung zur Rundmitteilung 14/2023)

Mit der Rundmitteilung 14/2023 hatten wir sie über die Überarbeitung bzw. Einführung von drei Formularen informiert, die (unter Aspekten des zukünftig anzuwendenden Umsatzsteuerrechts) der Finanzplanung und Abrechnung von Freizeiten und Reiseleistungen, von Gemeindefesten und -veranstaltungen im Allgemeinen, bzw. speziell von kulturellen Angeboten, wie z.B. Konzerten, dienen sollen. Hierzu haben uns im Verlauf der letzten Monate mehrere Rückfragen und Vorschläge erreicht, denen wir mit folgenden Informationen gerecht werden wollen.
Pascal Bade
27. November 2023 um 20:05

Hinweise zum Umgang mit der Kontierung von Kostenträgern (KTR)

Im Sommer letzten Jahres haben wir, zur Vorbereitung auf das künftig geltende Umsatzsteuerrecht und die damit verbundenen Auskunftspflichten, in der Buchhaltung die Verwendung von Kostenträger-Nummern eingeführt. Mit der Rundmitteilung 21/2023 erhalten Sie weitergehende Informationen hierzu.
Pascal Bade
17. November 2023 um 19:55

Formular zur Erstellung von Buchungsanordnungen

Um Ihnen die Arbeit mit den Buchungsanordnungen zu erleichtern, insbesondere bei Änderungen an der Vorlage, haben wir für Sie ein einfach zu bedienendes System zur Verfügung gestellt, womit Sie Buchungsanordnungen erstellen, speichern oder auch leicht kopieren können.
Pascal Bade
29. Oktober 2019 um 14:05

Einholung, Adressierung und buchhalterische Zuordnung von eingehenden Rechnungen

In dieser Rundmitteilung informieren wir Sie noch einmal gesammelt zu den Thema Eingangsrechnungen.
Pascal Bade
22. Januar 2025 um 12:47

Einhaltung von Abrechnungsfristen

Die Einhaltung von Fristen bei der Abrechnung von Zahlstellen, Freizeiten, Zuschüssen, Vorschüssen oder Erträgen aus Veranstaltung war schon immer wichtig. Mit Wirksamwerden des neuen Umsatzsteuerrechts kommt diesem formalen Aspekt der Finanzabwicklung jedoch eine nochmals deutlich gesteigerte Bedeutung zu.
Pascal Bade
26. September 2022 um 14:06

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