Informationsreihe zu den Auswirkungen des zukünftigen Umsatzsteuerrechts
Mit dem ab 2023 geltenden neuen Umsatzsteuerrecht für kirchliche Körperschaften werden zahlreiche Auswirkungen in der täglichen Praxis verbunden sein. Insbesondere überall dort, wo wir Leistungen gegen Bezahlung erbringen oder Waren verkaufen, werden zukünftig neue Entscheidungen zu treffen und neue Verfahrensabläufe einzuüben sein.