Um Ihnen die Arbeit mit den Buchungsanordnungen zu erleichtern, insbesondere bei Änderungen an der Vorlage, haben wir für Sie ein einfach zu bedienendes System zur Verfügung gestellt, womit Sie Buchungsanordnungen erstellen, speichern oder auch leicht kopieren können.
Im Sommer letzten Jahres haben wir, zur Vorbereitung auf das künftig geltende Umsatzsteuerrecht und die damit verbundenen Auskunftspflichten, in der Buchhaltung die Verwendung von Kostenträger-Nummern eingeführt. Mit der Rundmitteilung 21/2023 erhalten Sie weitergehende Informationen hierzu.
Mit der Rundmitteilung 14/2023 hatten wir sie über die Überarbeitung bzw. Einführung von drei Formularen informiert, die (unter Aspekten des zukünftig anzuwendenden Umsatzsteuerrechts) der Finanzplanung und Abrechnung von Freizeiten und Reiseleistungen, von Gemeindefesten und -veranstaltungen im Allgemeinen, bzw. speziell von kulturellen Angeboten, wie z.B. Konzerten, dienen sollen. Hierzu haben uns im Verlauf der letzten Monate mehrere Rückfragen und Vorschläge erreicht, denen wir mit folgenden Informationen gerecht werden wollen.
Nachfolgend greifen wir ein Thema auf, auf das wir bereits mit unserer Rundmitteilung 4/2020 hingewiesen haben, das aber nach wie vor nicht im erforderlichen Umfang beachtet wird.
Zum AppSpace-Start in unseren Kirchengemeinden und Kirchenkreisen am 18.09.2024 erhalten Sie weitere Informationen und aktuelle Hinweise mit der Bitte um Beachtung.
Mit dem ab 2023 geltenden neuen Umsatzsteuerrecht für kirchliche Körperschaften werden zahlreiche Auswirkungen in der täglichen Praxis verbunden sein. Insbesondere überall dort, wo wir Leistungen gegen Bezahlung erbringen oder Waren verkaufen, werden zukünftig neue Entscheidungen zu treffen und neue Verfahrensabläufe einzuüben sein.
Der deutsche Bundesrat hat am 16. Dezember das Jahressteuergesetz 2022 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 02. Dezember vom Bundestag beschlossenen Gesetzes nichts mehr im Weg. Weitere Neuregelung: Kirchliche Chöre und Theatergruppen zukünftig von der Umsatzbesteuerung befreit.
Der deutsche Bundesrat hat am 22. November das Jahressteuergesetz 2024 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 18. Oktober bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzes
nichts mehr im Weg. Sie erhalten hier weitere Informationen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie mit nachstehenden Informationen nochmals darauf hinweisen, wie die korrekte Adressierung von Rechnungen ab 2023 erfolgen sollte.