Bereits im Jahr 2022 wurden durch die Landeskirche und das Kirchenamt in größerem Umfang Schulungen für kirchliche Haupt- und Ehrenamtliche zu den anstehenden Änderungen angeboten. Neue Schulungstermine finden Sie in dieser Rundmitteilung.
Mit unserer Rundmitteilung 05/2021 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass in Vorbereitung auf das ab 2023 anzuwendende Umsatzsteuerrecht eine Anpassung von Rechnungsanschriften und Angaben zu Leistungsempfängern auf Rechnungen erfolgen sollte. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier.
Im Verlauf der kommenden Wochen erhalten Sie von uns zwei verschiedene Unterlagen, mit denen wir Informationen abfragen, die wir für die Anmeldung der kirchlichen Körperschaften bei den zuständigen Finanzämtern benötigen. Bitte informieren Sie die betreffenden Personen über den angekündigten Versand und geben Sie die nachfolgenden Informationen an diese weiter.