Bei verschiedenen Gelegenheiten (z.B. bei den Informationsveranstaltungen zur Doppik im Kirchenkreisamt, bei den Schulungen für Zahlstellenverwalter und -verwalterinnen) haben wir darauf hingewiesen, was die Umstellung auf die Doppik ab 01.01.2019 bewirken wird. Einiges wird sich ändern (z.B. die Darstellung), aber viele Abläufe im Tagesgeschäft sind in der Doppik gar nicht wesentlich anders als in der Kameralistik.
Bereits im Jahr 2022 wurden durch die Landeskirche und das Kirchenamt in größerem Umfang Schulungen für kirchliche Haupt- und Ehrenamtliche zu den anstehenden Änderungen angeboten. Neue Schulungstermine finden Sie in dieser Rundmitteilung.
Mit unserer Rundmitteilung 05/2021 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass in Vorbereitung auf das ab 2023 anzuwendende Umsatzsteuerrecht eine Anpassung von Rechnungsanschriften und Angaben zu Leistungsempfängern auf Rechnungen erfolgen sollte. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier.
Im Verlauf der kommenden Wochen erhalten Sie von uns zwei verschiedene Unterlagen, mit denen wir Informationen abfragen, die wir für die Anmeldung der kirchlichen Körperschaften bei den zuständigen Finanzämtern benötigen. Bitte informieren Sie die betreffenden Personen über den angekündigten Versand und geben Sie die nachfolgenden Informationen an diese weiter.
In Vorbereitung einer Betriebsanmeldung der kirchlichen Körperschaften bei den jeweils zuständigen Finanzämtern, wie sie durch das geänderte Umsatzsteuerrecht voraussichtlich erforderlich wird, geben wir Ihnen hier weitere Informationen.