Deklaration von Kostenbeiträgen, Umlagen und Essensgeldern
Mit der Rundmitteilung 01/2024 möchten wir daran erinnern, dass die Vereinnahmung von Beiträgen oder Umlagen zur Deckung von Kosten für Verpflegung, Materialien, Betriebskosten etc. grundsätzlich nicht als Spenden, sondern als anderweitige Erträge zu deklarieren sind.