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Korrektur: Doppik-Info Nr. 05/2019: Aktuelle Informationen zur Doppik-Umstellung und Jahreswechsel

  • Pascal Bade
  • 4. Dezember 2019 um 14:51
  • 1.107 Mal gelesen

Nachstehend möchten wir Ihnen weitere Informationen zur Umsetzung der Doppik und Informationen zur Einrichtung von Unterlagen vor dem nächsten Jahreswechsel geben.

Veröffentlichung der neuen Buchungsanordnung

Wie bereits in unserer letzten Information Anfang November an alle Kirchengemeinden und Einrichtungen angekündigt, hat die Landeskirche zum 1. Januar 2020 Änderungen an der Buchungsanordnung vorgenommen, die eine Anpassung zwingend erforderlich machen.


Wir haben Ihnen die Vorlage bereits entsprechend aktualisiert und auf unserer Doppik-Infowebseite als ausfüllbare PDF in Version 1.6 bereitgestellt. Erstellen Sie Ihre Buchungsanordnungen mit dem von uns bereitgestellten Formular-System über die Doppik-Infowebseite, müssen Sie nichts weiter tun. Im Zuge der Aktualisierung erhalten Sie automatisch bei der nächsten Generierung die aktuelle Version. Weitere Informationen zum Formular-System erhalten Sie unter:

Formular zur Erstellung von Buchungsanordnungen


Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Änderungen durch die Landeskirche, die Buchungsanordnung in der vom Kirchenkreisamt herausgegebenen Fassung ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend zu nutzen ist. Etwaige individuelle Anpassungen aus der Kirchengemeinde/Einrichtung, können ab dann nicht mehr verwendet werden. Dies hat auch zur Auswirkung, dass alte Buchungsanordnungen ab dem 1. Januar 2020 grundsätzlich von den Sachbearbeiter/innen im Kirchenkreisamt mit der Bitte um Neuausstellung zurückgeschickt werden. Wir bitten Sie daher, bestehende Restbestände bis zum Jahresende aufzubrauchen und ab 2020 nur noch mit der neuen PDF (Version 1.6) oder im Idealfall zur Arbeitserleichterung, mit dem Formular-System zu arbeiten.


Die aktuelle Version der Buchungsanordnung finden Sie unter:

Buchungsanordnung - Informationen zur Doppik und Umsatzsteuer | Kirchenkreisamt Burgdorfer Land
Übersicht der Arbeitsmaterialien wie der Buchungsanordnung für die Arbeit in der Doppik
doppik.kkbubl.de


Einreichung von Unterlagen zum Jahreswechsel


Wir bitten folgende Unterlagen bis zum 20. Januar 2020 einzureichen:

  • Rechnungen, die aufgrund des Lieferungs- bzw. Leistungsdatums noch im Haushaltsjahr 2019 gebucht werden müssen
  • Noch nicht abgerechnete Fahrtkosten 2019
  • Private Telefonkosten 2019
  • Noch nicht abgerechnete Vorschüsse
  • Freizeitabrechnungen
  • Zahlstellenabrechnungen bis Dezember 2019 (mit den dazugehörigen Kontoauszügen)

Später eingehende Unterlagen werden automatisch dem Haushaltsjahr 2020 zugeordnet und dort verbucht. Rechnungen, die noch im Haushaltsjahr 2019 gebucht und bezahlt werden sollen, müssen bis spätestens 16. Dezember 2019 im Kirchenkreisamt vorliegen. Allgemeiner Buchungsschluss wird der 20. Dezember 2019 sein.

Gebuchte Personalkosten

Aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten mit der COMRAMO als IT-Dienstleister der Landeskirche, sind momentan die Personalkosten nur bis einschließlich August 2019 in den Webberichten und Ergebnisrechnungen Ihrer Haushalte sichtbar. Wir bitten dies bei Ihren Planungen oder Überprüfungen zu beachten.


Ergänzung neuer Beispiele in der Sachkonten-Übersicht

In den letzten Wochen wurden mehrere neue Beispiele für die Übersicht der Sachkonten gefunden, die wir nun in der entsprechenden Spalte für Sie ergänzt haben. Dadurch stehen Ihnen neue Punkte für eine Suche und zur besseren Einordnung des Sachkontos auf Buchungsanordnungen zur Verfügung:

Sachkonten-Übersicht der häufig benutzten Sachkonten - Informationen zur Doppik und Umsatzsteuer | Kirchenkreisamt Burgdorfer Land
Übersicht der einzelnen Sachkonten und der allgemeinen Struktur
doppik.kkbubl.de
  • buchungsanordnung
  • sachkonten
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