Auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen regelmäßig Hinweise zu Neuerungen und Änderungen in Zusammenhang mit der Doppik-Einführung geben und geben Ihnen in diesem Artikel neue Informationen zur Kenntnisnahme und Beachtung.
Nachdem sich das erste Quartal 2021 langsam dem Ende nähert, möchten wir die Gelegenheit nutzen und Ihnen folgende weitere Informationen zur Einführung der Doppik geben. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und Beachtung. Vielen Dank.
Nach den ersten Wochen in der Doppik möchten wir gern mit Ihnen neben den individuell stattfindenden Gesprächen z.B. im Zusammenhang mit der Erläuterung der doppischen Haushaltspläne ins Gespräch kommen.
Nachdem sich das erste Halbjahr langsam dem Ende nähert, möchten wir Ihnen wieder Hinweise, Neuerungen und Änderungen in Zusammenhang mit der Doppik-Einführung mitteilen und senden Ihnen folgende Informationen zur Kenntnisnahme und Beachtung.
Seit Herbst 2024 erfolgt die Bearbeitung der eingehenden Rechnungen in AppSpace mit der Anordnungswesen-App. Im nächsten Schritt erfolgt die Einführung der Faktura-App zur Erstellung von ausgehenden Rechnungen.
Die Ev.-luth. Landeskirche Hannover hat sich für die Einführung von „AppSpace“ für ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen zwecks Durchführung des Buchungsgeschäftes gemäß der Haushaltsordnung Doppik und der neuen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entschieden. Gleichzeitig sollen dadurch die Prozessabläufe digitaler und effektiver gestaltet werden.
Mit der Einführung der Umsatzbesteuerung zum 01.01.2023 ist es nötig, die Finanzbuchhaltung so umzugestalten, dass die laufenden Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Umsatzsteuerrecht und Abgabenordnung sowie kirchlichem Haushaltsrecht rechtssicher gebucht werden können.
Im Vorfeld des ab dem 01.01.2023 geltenden veränderten Umsatzsteuerrechts führt das Kirchenkreisamt ab sofort die Angabe von Kostenträgernummern bei der Anordnung von Buchungsbelegen für die dortige Finanzbuchhaltung ein.