Nachdem sich das erste Halbjahr langsam dem Ende nähert, möchten wir Ihnen wieder Hinweise, Neuerungen und Änderungen in Zusammenhang mit der Doppik-Einführung mitteilen und senden Ihnen folgende Informationen zur Kenntnisnahme und Beachtung.
Nach den ersten Wochen in der Doppik möchten wir gern mit Ihnen neben den individuell stattfindenden Gesprächen z.B. im Zusammenhang mit der Erläuterung der doppischen Haushaltspläne ins Gespräch kommen.
Nachdem sich das erste Quartal 2021 langsam dem Ende nähert, möchten wir die Gelegenheit nutzen und Ihnen folgende weitere Informationen zur Einführung der Doppik geben. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und Beachtung. Vielen Dank.
Auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen regelmäßig Hinweise zu Neuerungen und Änderungen in Zusammenhang mit der Doppik-Einführung geben und geben Ihnen in diesem Artikel neue Informationen zur Kenntnisnahme und Beachtung.
Wir werden Sie ab sofort in unregelmäßigen Abständen zu der Umsetzung des doppischen Rechnungswesens informieren. Wir haben uns entschieden, diese Informationen per Mail zu verteilen, da das einige Vorteile bietet. Zusätzlich fassen wir diese auch in diesem Bereich als Nachrichten für Sie zusammen.
In unseren Doppik-Gesprächen im Mai 2019 haben wir angekündigt, dass wir zu den neuen doppischen Webberichten (ehemals „KFM Web“) eine Testphase mit einigen Kirchengemeinden starten würden. Das ist auch geschehen: Diese Testphase wurde im Sommer eingerichtet und mit rund 40 Teilnehmenden durchgeführt.
Mit der Rundmitteilung 01/2024 möchten wir daran erinnern, dass die Vereinnahmung von Beiträgen oder Umlagen zur Deckung von Kosten für Verpflegung, Materialien, Betriebskosten etc. grundsätzlich nicht als Spenden, sondern als anderweitige Erträge zu deklarieren sind.
Das zukünftig anzuwendende Umsatzsteuerrecht macht es erforderlich, Erträge und Aufwendungen diverser Veranstaltungen und Maßnahmen wesentlich genauer zu differenzieren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Grund dafür ist, dass, je nach Zielgruppe eines Angebotes, der Art des Ertrages oder der dafür erbrachten Leistungen, unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen zu beachten sind.