Mit der Rundmitteilung 14/2023 hatten wir sie über die Überarbeitung bzw. Einführung von drei Formularen informiert, die (unter Aspekten des zukünftig anzuwendenden Umsatzsteuerrechts) der Finanzplanung und Abrechnung von Freizeiten und Reiseleistungen, von Gemeindefesten und -veranstaltungen im Allgemeinen, bzw. speziell von kulturellen Angeboten, wie z.B. Konzerten, dienen sollen. Hierzu haben uns im Verlauf der letzten Monate mehrere Rückfragen und Vorschläge erreicht, denen wir mit folgenden Informationen gerecht werden wollen.
Mit der Rundmitteilung 01/2024 möchten wir daran erinnern, dass die Vereinnahmung von Beiträgen oder Umlagen zur Deckung von Kosten für Verpflegung, Materialien, Betriebskosten etc. grundsätzlich nicht als Spenden, sondern als anderweitige Erträge zu deklarieren sind.
Die Ev.-luth. Landeskirche Hannover hat sich für die Einführung von „AppSpace“ für ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen zwecks Durchführung des Buchungsgeschäftes gemäß der Haushaltsordnung Doppik und der neuen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entschieden. Gleichzeitig sollen dadurch die Prozessabläufe digitaler und effektiver gestaltet werden.
Angefangen mit der Doppik-Einführung in unseren Kirchenkreisen, hat sich die „Doppik-Webseite“ inzwischen zu einer umfangreichen Wissensdatenbank entwickelt. In Hinblick auf die Umsatzsteuer-Einführung und der Nutzung von „AppSpace“ haben wir dieses Angebot erneuert.
Zum AppSpace-Start in unseren Kirchengemeinden und Kirchenkreisen am 18.09.2024 erhalten Sie weitere Informationen und aktuelle Hinweise mit der Bitte um Beachtung.
Der deutsche Bundesrat hat am 22. November das Jahressteuergesetz 2024 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 18. Oktober bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzes
nichts mehr im Weg. Sie erhalten hier weitere Informationen.
Seit Herbst 2024 erfolgt die Bearbeitung der eingehenden Rechnungen in AppSpace mit der Anordnungswesen-App. Im nächsten Schritt erfolgt die Einführung der Faktura-App zur Erstellung von ausgehenden Rechnungen.
Der Jahreswechsel steht bevor und um einen korrekten und reibungslosen Abschluss des Haushaltsjahres 2025 sicherzustellen, möchten wir Sie über die notwendigen Schritte und verbindlichen Fristen informieren. Ihre aktive Unterstützung ist entscheidend für einen erfolgreichen Ablauf.