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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  2. Informationen

Kostenträger-Struktur

Erklärung zum Aufbau
1138 6011389102 Dauerspende Überweisung
1139 6011399102 Dauerspende Überweisung
1140 6011409102 Dauerspende Überweisung
1141 6011419102 Dauerspende Überweisung
1142 6011429102 Dauerspende Überweisung
1143 6011439102 Dauerspende Überweisung
1144 6011449102 Dauerspende Überweisung
1145 6011459102 Dauerspende Überweisung
1146 6011469102 Dauerspende Überweisung
1147 6011479102 Dauerspende Überweisung
1148 6011489102 Dauerspende Überweisung
3004 6030049102 Dauerspende Überweisung
3007 6030079102 Dauerspende Überweisung
4010 6040109102 Dauerspende Überweisung
4011 6040119102 Dauerspende Überweisung
4020 6040209102 Dauerspende Überweisung
4021 6040219102 Dauerspende Überweisung
4230 6042309102 Dauerspende Überweisung
4330 6043309102 Dauerspende Überweisung
4350 6043509102 Dauerspende Überweisung
5111 6051119102 Dauerspende Überweisung
5112 6051129102 Dauerspende Überweisung
5113 6051139102 Dauerspende Überweisung
5121 6051219102 Dauerspende Überweisung
5122 6051229102 Dauerspende Überweisung
5123 6051239102 Dauerspende Überweisung
5124 6051249102 Dauerspende Überweisung
5132 6051329102 Dauerspende Überweisung
5251 6052519102 Dauerspende Überweisung
5252 6052529102 Dauerspende Überweisung
Es wurden keine Einträge gefunden.
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
  • Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
  • Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.

Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
Nr. Bezeichnung Kostenträgergruppe
10 steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe)
20 steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen)
30 nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch)
35 Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb
40 steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG)
42 steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall)
60 Spenden und Kollekten
70 aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen)
80 Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus)

Richtlinien

  1. Übersicht der Einrichtungen (GKZ)
  2. Kostenstellen
  3. Kostenträger
  4. Sachkonten-Übersicht
  5. Abgabenarten
  6. Nummernkreise
  7. Kassenzeichen-Struktur
  8. Umsatzsteuer Formulare & Downloads
  9. Stammdaten & Adressen

Hilfe & Anleitungen

  1. FAQ - Häufig wiederkehrende Fragen
  2. Anleitungen und Hilfen zu AppSpace
    1. Kontierung von Rechnungen
    2. Suchen von Anordnungen
    3. Hinweise zu E-Rechnungen
    4. Schulungsvideos
  3. Webberichte & Auswertungen
    1. Einzelne Filter-Kriterien aller Berichte
    2. Auswertung Sachkonten (Spenden)
    3. Auswertung offener Posten
  4. Vergabe von Kassenzeichen
  5. Bedienungshilfe für KIDZahlstelleD
  6. Bedienungshilfe für Schnittstellen

Arbeitsmaterialien

  1. Belege und Formulare
  2. Buchungsrichtlinie
  3. Begriffserklärungen
  4. Aktuelles zu Zahlstellen
  5. Wichtigste Änderungen zur Kameralistik

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