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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  2. Informationen

Kostenträger-Struktur

Erklärung zum Aufbau
5261 6052619102 Dauerspende Überweisung
5262 6052629102 Dauerspende Überweisung
5263 6052639102 Dauerspende Überweisung
5271 6052719102 Dauerspende Überweisung
5272 6052729102 Dauerspende Überweisung
5273 6052739102 Dauerspende Überweisung
5274 6052749102 Dauerspende Überweisung
5275 6052759102 Dauerspende Überweisung
5281 6052819102 Dauerspende Überweisung
5282 6052829102 Dauerspende Überweisung
5283 6052839102 Dauerspende Überweisung
5284 6052849102 Dauerspende Überweisung
5285 6052859102 Dauerspende Überweisung
5325 6053259102 Dauerspende Überweisung
5464 6054649102 Dauerspende Überweisung
5476 6054769102 Dauerspende Überweisung
5514 6055149102 Dauerspende Überweisung
5531 6055319102 Dauerspende Überweisung
5533 6055339102 Dauerspende Überweisung
5711 6057119102 Dauerspende Überweisung
5712 6057129102 Dauerspende Überweisung
5871 6058719102 Dauerspende Überweisung
5881 6058819102 Dauerspende Überweisung
1014 6010519102 Dauerspende Überweisung
1017 6010519102 Dauerspende Überweisung
1028 6010519102 Dauerspende Überweisung
1051 6010519102 Dauerspende Überweisung
5723 6057239102 Dauerspende Überweisung
1052 4210527104 Dienstwohnungsvergütung
1001 4210017104 Dienstwohnungsvergütungen
Es wurden keine Einträge gefunden.
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
  • Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
  • Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.

Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
Nr. Bezeichnung Kostenträgergruppe
10 steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe)
20 steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen)
30 nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch)
35 Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb
40 steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG)
42 steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall)
60 Spenden und Kollekten
70 aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen)
80 Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus)

Richtlinien

  1. Übersicht der Einrichtungen (GKZ)
  2. Kostenstellen
  3. Kostenträger
  4. Sachkonten-Übersicht
  5. Abgabenarten
  6. Nummernkreise
  7. Kassenzeichen-Struktur
  8. Umsatzsteuer Formulare & Downloads
  9. Stammdaten & Adressen

Hilfe & Anleitungen

  1. FAQ - Häufig wiederkehrende Fragen
  2. Anleitungen und Hilfen zu AppSpace
    1. Kontierung von Rechnungen
    2. Suchen von Anordnungen
    3. Hinweise zu E-Rechnungen
    4. Schulungsvideos
  3. Webberichte & Auswertungen
    1. Einzelne Filter-Kriterien aller Berichte
    2. Auswertung Sachkonten (Spenden)
    3. Auswertung offener Posten
  4. Vergabe von Kassenzeichen
  5. Bedienungshilfe für KIDZahlstelleD
  6. Bedienungshilfe für Schnittstellen

Arbeitsmaterialien

  1. Belege und Formulare
  2. Buchungsrichtlinie
  3. Begriffserklärungen
  4. Aktuelles zu Zahlstellen
  5. Wichtigste Änderungen zur Kameralistik

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