Kostenträger-Struktur
| 1051 | 2010513001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1028 | 2010513001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1017 | 2010513001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1014 | 2010513001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 5871 | 2058713001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 5712 | 2057123001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 5711 | 2057113001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 4350 | 2043503001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 4330 | 2043303001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 3007 | 2030073001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 3004 | 2030043001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1148 | 2011483001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1147 | 2011473001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1146 | 2011463001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1145 | 2011453001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1144 | 2011443001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1143 | 2011433001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1142 | 2011423001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1141 | 2011413001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1140 | 2011403001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1139 | 2011393001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1138 | 2011383001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1137 | 2011373001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1135 | 2011353001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1134 | 2011343001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1133 | 2011333001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1132 | 2011323001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1131 | 2011313001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1130 | 2011303001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1101 | 2011013001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
- Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
- Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
- Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
| Nr. | Bezeichnung Kostenträgergruppe |
|---|---|
| 10 | steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe) | 20 | steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen) | 30 | nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch) | 35 | Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb | 40 | steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG) | 42 | steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall) | 60 | Spenden und Kollekten | 70 | aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen) | 80 | Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus) |

