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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  2. Informationen

Kostenträger-Struktur

Erklärung zum Aufbau
1132 3011329404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1133 3011339404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1134 3011349404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1135 3011359404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1137 3011379404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1138 3011389404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1139 3011399404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1140 3011409404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1141 3011419404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1142 3011429404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1143 3011439404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1144 3011449404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1145 3011459404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1146 3011469404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1147 3011479404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1148 3011489404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1014 3010519404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1017 3010519404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1028 3010519404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1051 3010519404 Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind
1001 3510019405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1010 3510109405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1012 3510129405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1013 3510139405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1015 3510159405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1020 3510209405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1022 3510229405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1023 3510239405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1027 3510279405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1053 3510539405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
Es wurden keine Einträge gefunden.
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
  • Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
  • Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.

Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
Nr. Bezeichnung Kostenträgergruppe
10 steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe)
20 steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen)
30 nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch)
35 Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb
40 steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG)
42 steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall)
60 Spenden und Kollekten
70 aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen)
80 Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus)

Richtlinien

  1. Übersicht der Einrichtungen (GKZ)
  2. Kostenstellen
  3. Kostenträger
  4. Sachkonten-Übersicht
  5. Abgabenarten
  6. Nummernkreise
  7. Kassenzeichen-Struktur
  8. Umsatzsteuer Formulare & Downloads
  9. Stammdaten & Adressen

Hilfe & Anleitungen

  1. FAQ - Häufig wiederkehrende Fragen
  2. Anleitungen und Hilfen zu AppSpace
    1. Kontierung von Rechnungen
    2. Suchen von Anordnungen
    3. Hinweise zu E-Rechnungen
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  3. Webberichte & Auswertungen
    1. Einzelne Filter-Kriterien aller Berichte
    2. Auswertung Sachkonten (Spenden)
    3. Auswertung offener Posten
  4. Vergabe von Kassenzeichen
  5. Bedienungshilfe für KIDZahlstelleD
  6. Bedienungshilfe für Schnittstellen

Arbeitsmaterialien

  1. Belege und Formulare
  2. Buchungsrichtlinie
  3. Begriffserklärungen
  4. Aktuelles zu Zahlstellen
  5. Wichtigste Änderungen zur Kameralistik

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