Kostenträger-Struktur
| 1132 | 3011329404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1133 | 3011339404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1134 | 3011349404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1135 | 3011359404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1137 | 3011379404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1138 | 3011389404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1139 | 3011399404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1140 | 3011409404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1141 | 3011419404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1142 | 3011429404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1143 | 3011439404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1144 | 3011449404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1145 | 3011459404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1146 | 3011469404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1147 | 3011479404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1148 | 3011489404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1014 | 3010519404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1017 | 3010519404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1028 | 3010519404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1051 | 3010519404 | Erg.Zuw. der LK ,die nicht zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeiten zu verwenden sind |
| 1001 | 3510019405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1010 | 3510109405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1012 | 3510129405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1013 | 3510139405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1015 | 3510159405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1020 | 3510209405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1022 | 3510229405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1023 | 3510239405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1027 | 3510279405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
| 1053 | 3510539405 | Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind |
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
- Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
- Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
- Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
| Nr. | Bezeichnung Kostenträgergruppe |
|---|---|
| 10 | steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe) | 20 | steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen) | 30 | nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch) | 35 | Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb | 40 | steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG) | 42 | steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall) | 60 | Spenden und Kollekten | 70 | aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen) | 80 | Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus) |

