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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  2. Informationen

Kostenträger-Struktur

Erklärung zum Aufbau
1054 3010547012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1131 3011317012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1132 3011327012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1133 3011337012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1135 3011357012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1137 3011377012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1139 3011397012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1142 3011427012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1146 3011467012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1014 3010517012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1017 3010517012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1028 3010517012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1051 3010517012 Erst. für die Abräumung von Grabstätten einschl. Entsorgungskosten (< 17.500 €)
1052 1010527013 Erst. Pflegeleistungen für vorz. zurückgegebene Grabstätten (> 17.500 €)
1020 3010207014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1053 3010537014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1054 3010547014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1131 3011317014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1132 3011327014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1133 3011337014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1134 3011347014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1139 3011397014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1142 3011427014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1146 3011467014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1014 3010517014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1017 3010517014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1028 3010517014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1051 3010517014 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (< 17.500 €)
1012 1010127013 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (> 17.500 €)
1023 1010237013 Erst. Pflegeleistungen für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten (> 17.500 €)
Es wurden keine Einträge gefunden.
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
  • Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
  • Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.

Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
Nr. Bezeichnung Kostenträgergruppe
10 steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe)
20 steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen)
30 nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch)
35 Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb
40 steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG)
42 steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall)
60 Spenden und Kollekten
70 aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen)
80 Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus)

Richtlinien

  1. Übersicht der Einrichtungen (GKZ)
  2. Kostenstellen
  3. Kostenträger
  4. Sachkonten-Übersicht
  5. Abgabenarten
  6. Nummernkreise
  7. Kassenzeichen-Struktur
  8. Umsatzsteuer Formulare & Downloads
  9. Stammdaten & Adressen

Hilfe & Anleitungen

  1. FAQ - Häufig wiederkehrende Fragen
  2. Anleitungen und Hilfen zu AppSpace
    1. Kontierung von Rechnungen
    2. Suchen von Anordnungen
    3. Hinweise zu E-Rechnungen
    4. Schulungsvideos
  3. Webberichte & Auswertungen
    1. Einzelne Filter-Kriterien aller Berichte
    2. Auswertung Sachkonten (Spenden)
    3. Auswertung offener Posten
  4. Vergabe von Kassenzeichen
  5. Bedienungshilfe für KIDZahlstelleD
  6. Bedienungshilfe für Schnittstellen

Arbeitsmaterialien

  1. Belege und Formulare
  2. Buchungsrichtlinie
  3. Begriffserklärungen
  4. Aktuelles zu Zahlstellen
  5. Wichtigste Änderungen zur Kameralistik

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