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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  2. Informationen

Kostenträger-Struktur

Erklärung zum Aufbau
4330 1043300306 Verkauf von musikalischem Notenmaterial 7 %
4330 1043300305 Verkauf von Formularen und Vordrucken
4330 6043300205 Pfandeinnahmen aus anderen Zugängen
4330 1043300204 Pfandeinnahmen nicht zuzuordnender Einkäufe
4330 3043300203 Pfandeinnahmen hoheitlicher Bereich
4330 2043300202 Pfandeinnahmen mit Umsatzsteuerbefreiung
4330 1043300201 Pfandeinnahmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung
4330 3043300103 Erstattung Material hoheitlicher Bereich
4330 2043300102 Erstattung Material mit Umsatzsteuerbefreiung
4330 1043300101 Erstattung Material vorsteuerabzugsberechtigt
4230 6042309198 Spende Allgemein (Kontoauszugsbuchung)
4230 3042309906 Erträge von Matthäus-Kirchengemeinde Lehrte
4230 3042309804 Einzahlung zur treuhänderischen Weiterleitung
4230 3042309802 weiterzuleitende Falscheinzahlung (Irrläufer)
4230 3042309801 Weiterleitungskollekten
4230 4242309202 Zinserträge aus Kapitalanlagen und Wertpapieren
4230 4242309201 Zinserträge aus dem RDF
4230 6042309102 Dauerspende Überweisung
4230 6042309101 Einzelspende Überweisung
4230 6042309002 sonstige Kollekten
4230 6042309001 gottesdienstliche Kollekten
4021 6040219198 Spende Allgemein (Kontoauszugsbuchung)
4021 3040219905 Erträge vom KK Burgwedel-Lgh., seinen Stiftungen und KiTas oder dem RDF
4021 3040219804 Einzahlung zur treuhänderischen Weiterleitung
4021 3040219802 weiterzuleitende Falscheinzahlung (Irrläufer)
4021 3040219801 Weiterleitungskollekten
4021 4240219202 Zinserträge aus Kapitalanlagen und Wertpapieren
4021 6040219102 Dauerspende Überweisung
4021 6040219101 Einzelspende Überweisung
4021 6040219002 sonstige Kollekten
Es wurden keine Einträge gefunden.
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
  • Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
  • Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.

Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
Nr. Bezeichnung Kostenträgergruppe
10 steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe)
20 steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen)
30 nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch)
35 Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb
40 steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG)
42 steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall)
60 Spenden und Kollekten
70 aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen)
80 Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus)

Richtlinien

  1. Übersicht der Einrichtungen (GKZ)
  2. Kostenstellen
  3. Kostenträger
  4. Sachkonten-Übersicht
  5. Abgabenarten
  6. Nummernkreise
  7. Kassenzeichen-Struktur
  8. Umsatzsteuer Formulare & Downloads
  9. Stammdaten & Adressen

Hilfe & Anleitungen

  1. FAQ - Häufig wiederkehrende Fragen
  2. Anleitungen und Hilfen zu AppSpace
    1. Kontierung von Rechnungen
    2. Suchen von Anordnungen
    3. Hinweise zu E-Rechnungen
    4. Schulungsvideos
  3. Webberichte & Auswertungen
    1. Einzelne Filter-Kriterien aller Berichte
    2. Auswertung Sachkonten (Spenden)
    3. Auswertung offener Posten
  4. Vergabe von Kassenzeichen
  5. Bedienungshilfe für KIDZahlstelleD
  6. Bedienungshilfe für Schnittstellen

Arbeitsmaterialien

  1. Belege und Formulare
  2. Buchungsrichtlinie
  3. Begriffserklärungen
  4. Aktuelles zu Zahlstellen
  5. Wichtigste Änderungen zur Kameralistik

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