Kostenträger-Struktur
| 1010 | 1010100502 | Verkauf von Taufbäumen (Einsatz optional) |
| 1010 | 3010100503 | Verkauf von Taufbäumen (Einsatz verbindlich) |
| 1010 | 1010100504 | Verkauf von sonstigen Pflanzen |
| 1010 | 1010100507 | Verkauf von Brennholz sonstige nachhaltige Quellen (Normalverst. 7%) |
| 1010 | 8010101008 | Verkauf Lebensmittel und Getränke an Bedürftige |
| 1010 | 1010101090 | Sonstiger Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Verzehr vor Ort (19%) |
| 1010 | 1010101091 | Verkauf Lebensmittel und Getränke zur Mitnahme 7 % |
| 1010 | 1010101092 | Verkauf Lebensmittel und Getränke zur Mitnahme 19 % |
| 1010 | 1010101904 | sonstiger Verkauf von Bekleidung |
| 1010 | 3010101907 | Verkauf von Kerzen zum unmittelbaren liturgischem Gebrauch |
| 1010 | 1010101908 | sonstiger Verkauf von Kerzen |
| 1010 | 1010101910 | Verkauf von sonstigen Medien und Tonträgern |
| 1010 | 1010101990 | Sonstiger Verkauf von Handelswaren- und Gegenständen |
| 1010 | 3010102001 | Kautionszahlungen für Nutzung Gemeinderäume und Kirchen |
| 1010 | 2010102002 | Nutzungsentgelt Vermietung Gemeinderäume Jugendpflege |
| 1010 | 4210102003 | Nutzungsentgelt Vermietung Gemeinder. außerh.Jugendpflege ohne Zusatzleistungen |
| 1010 | 1010102004 | Nutzungsentgelt Vermietung Gemeinder.außerh.Jugendpflege inkl. Zusatzleistungen |
| 1010 | 4210102201 | Standgebühren bei Märkten u. Veranstaltungen (ohne Zusatzleistungen) |
| 1010 | 4010102202 | Standgebühren bei Märkten u. Veranstaltungen (mit Zusatzleistungen) |
| 1010 | 2010103001 | Verleihung Gegenstände und Fahrzeuge im Rahmen der Jugendpflege |
| 1010 | 1010103002 | Verleihung von Fahrzeugen außerhalb der Jugendpflege |
| 1010 | 1010103003 | Verleihung von technischen Geräten außerhalb der Jugendpflege |
| 1010 | 1010103004 | Verleihung von Sport- und Spielgeräten außerhalb der Jugendpflege |
| 1010 | 1010103005 | Verleihung von Zelten außerhalb der Jugendpflege |
| 1010 | 1010103099 | Verleihung von sonstigen Dingen außerhalb der Jugendpflege |
| 1010 | 1010103101 | Telefonkostenerstattung in Bereich mit Vorsteuerabzugsberechtigung |
| 1010 | 2010103102 | Telefonkostenerstattung in Bereich mit Umsatzsteuerbefreiung |
| 1010 | 3010103103 | Telefonkostenerstattung im hoheitlichen Bereich |
| 1010 | 1010103104 | Fahrtkostenerstattung in Bereich mit Vorsteuerabzugsberechtigung |
| 1010 | 2010103105 | Fahrtkostenerstattung in Bereich mit Umsatzsteuerbefreiung |
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
- Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
- Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
- Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
| Nr. | Bezeichnung Kostenträgergruppe |
|---|---|
| 10 | steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe) | 20 | steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen) | 30 | nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch) | 35 | Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb | 40 | steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG) | 42 | steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall) | 60 | Spenden und Kollekten | 70 | aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen) | 80 | Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus) |

