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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  2. Informationen

Kostenträger-Struktur

Erklärung zum Aufbau
5113 3551139407 staatliche Zuschüsse (Bund, Land, Kommunen)
5112 3551129409 Zuschüsse von sonstigen Verbänden und Körperschaften (z. B. DW)
5112 3551129407 staatliche Zuschüsse (Bund, Land, Kommunen)
5111 3551119409 Zuschüsse von sonstigen Verbänden und Körperschaften (z. B. DW)
5111 3551119407 staatliche Zuschüsse (Bund, Land, Kommunen)
4350 3543509409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
4350 3543509407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
4350 3543509405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
4350 3543509403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
4330 3543309409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
4330 3543309407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
4330 3543309405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
4330 3543309403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
3007 3530079409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
3007 3530079407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
3007 3530079405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
3004 3530049409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
3004 3530049407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
3004 3530049405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
3004 3530049403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1148 3511489409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1148 3511489407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1148 3511489405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1148 3511489403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1147 3511479409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1147 3511479407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1147 3511479405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1147 3511479403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1146 3511469409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1146 3511469407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
Es wurden keine Einträge gefunden.
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
  • Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
  • Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.

Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
Nr. Bezeichnung Kostenträgergruppe
10 steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe)
20 steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen)
30 nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch)
35 Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb
40 steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG)
42 steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall)
60 Spenden und Kollekten
70 aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen)
80 Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus)

Richtlinien

  1. Übersicht der Einrichtungen (GKZ)
  2. Kostenstellen
  3. Kostenträger
  4. Sachkonten-Übersicht
  5. Abgabenarten
  6. Nummernkreise
  7. Kassenzeichen-Struktur
  8. Umsatzsteuer Formulare & Downloads
  9. Stammdaten & Adressen

Hilfe & Anleitungen

  1. FAQ - Häufig wiederkehrende Fragen
  2. Anleitungen und Hilfen zu AppSpace
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  4. Vergabe von Kassenzeichen
  5. Bedienungshilfe für KIDZahlstelleD
  6. Bedienungshilfe für Schnittstellen

Arbeitsmaterialien

  1. Belege und Formulare
  2. Buchungsrichtlinie
  3. Begriffserklärungen
  4. Aktuelles zu Zahlstellen
  5. Wichtigste Änderungen zur Kameralistik

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