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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  2. Informationen

Kostenträger-Struktur

Erklärung zum Aufbau
1146 3511469405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1146 3511469403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1145 3511459409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1145 3511459407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1145 3511459405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1145 3511459403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1144 3511449409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1144 3511449407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1144 3511449405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1144 3511449403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1143 3511439409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1143 3511439407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1143 3511439405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1143 3511439403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1142 3511429409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1142 3511429407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1142 3511429405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1142 3511429403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1141 3511419409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1141 3511419407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1141 3511419405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1141 3511419403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1140 3511409409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1140 3511409407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1140 3511409405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1140 3511409403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1139 3511399409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1139 3511399407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1139 3511399405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1139 3511399403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
Es wurden keine Einträge gefunden.
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
  • Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
  • Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.

Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
Nr. Bezeichnung Kostenträgergruppe
10 steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe)
20 steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen)
30 nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch)
35 Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb
40 steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG)
42 steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall)
60 Spenden und Kollekten
70 aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen)
80 Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus)

Richtlinien

  1. Übersicht der Einrichtungen (GKZ)
  2. Kostenstellen
  3. Kostenträger
  4. Sachkonten-Übersicht
  5. Abgabenarten
  6. Nummernkreise
  7. Kassenzeichen-Struktur
  8. Umsatzsteuer Formulare & Downloads
  9. Stammdaten & Adressen

Hilfe & Anleitungen

  1. FAQ - Häufig wiederkehrende Fragen
  2. Anleitungen und Hilfen zu AppSpace
    1. Kontierung von Rechnungen
    2. Suchen von Anordnungen
    3. Hinweise zu E-Rechnungen
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    1. Einzelne Filter-Kriterien aller Berichte
    2. Auswertung Sachkonten (Spenden)
    3. Auswertung offener Posten
  4. Vergabe von Kassenzeichen
  5. Bedienungshilfe für KIDZahlstelleD
  6. Bedienungshilfe für Schnittstellen

Arbeitsmaterialien

  1. Belege und Formulare
  2. Buchungsrichtlinie
  3. Begriffserklärungen
  4. Aktuelles zu Zahlstellen
  5. Wichtigste Änderungen zur Kameralistik

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