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Informationen & Arbeitshilfen zum Finanzwesen
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  2. Informationen

Kostenträger-Struktur

Erklärung zum Aufbau
1130 3511309405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1130 3511309403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1101 3511019409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1101 3511019407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1101 3511019405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1054 3510549409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1054 3510549407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1054 3510549405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1054 3510549403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1053 3510539409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1053 3510539407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1053 3510539405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1053 3510539403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1052 3510529409 Zuschüsse von Vereinen, Verbänden, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1052 3510529407 staatliche Zuschüsse, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1052 3510529405 Ergänzungszuweisung d. Landeskirche, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1052 3510529403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
1051 3510519409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1028 3510519409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1017 3510519409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1014 3510519409 Zuschüsse von sonst. Verbänden u. Körperschft., zweckgeb. für gewerbl. Tätigkeit
1051 3510519407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1028 3510519407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1017 3510519407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1014 3510519407 staatl.Zuschüsse (Bund,Land,Kommune -> zweckgeb.f.gewerbl.Tätigk.zu verw.)
1051 3510519405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1028 3510519405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1017 3510519405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1014 3510519405 Erg.Zuw. der LK ,die zweckgeb. für eine gewerbl. Tätigkeit zu verwenden sind
1051 3510519403 Ergänzungszuweisung d. KK, zweckgebunden für gewerbliche Tätigkeit
Es wurden keine Einträge gefunden.
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
  • Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
  • Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
  • Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.

Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
Nr. Bezeichnung Kostenträgergruppe
10 steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe)
20 steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen)
30 nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch)
35 Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb
40 steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG)
42 steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall)
60 Spenden und Kollekten
70 aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen)
80 Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus)

Richtlinien

  1. Übersicht der Einrichtungen (GKZ)
  2. Kostenstellen
  3. Kostenträger
  4. Sachkonten-Übersicht
  5. Abgabenarten
  6. Nummernkreise
  7. Kassenzeichen-Struktur
  8. Umsatzsteuer Formulare & Downloads
  9. Stammdaten & Adressen

Hilfe & Anleitungen

  1. FAQ - Häufig wiederkehrende Fragen
  2. Anleitungen und Hilfen zu AppSpace
    1. Kontierung von Rechnungen
    2. Suchen von Anordnungen
    3. Hinweise zu E-Rechnungen
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  3. Webberichte & Auswertungen
    1. Einzelne Filter-Kriterien aller Berichte
    2. Auswertung Sachkonten (Spenden)
    3. Auswertung offener Posten
  4. Vergabe von Kassenzeichen
  5. Bedienungshilfe für KIDZahlstelleD
  6. Bedienungshilfe für Schnittstellen

Arbeitsmaterialien

  1. Belege und Formulare
  2. Buchungsrichtlinie
  3. Begriffserklärungen
  4. Aktuelles zu Zahlstellen
  5. Wichtigste Änderungen zur Kameralistik

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