Kostenträger-Struktur
| 5263 | 2052634102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5262 | 2052624102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5261 | 2052614102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5132 | 2051324102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5124 | 2051244102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5123 | 2051234102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5122 | 2051224102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5121 | 2051214102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5113 | 2051134102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5112 | 2051124102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5111 | 2051114102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge im erzieherischen Bereich |
| 5252 | 2052524102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge |
| 5251 | 2052514102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für Ausflüge |
| 5723 | 2057234105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1051 | 2010514105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1028 | 2010514105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1017 | 2010514105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1014 | 2010514105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 5871 | 2058714105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 5712 | 2057124105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 5711 | 2057114105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 4350 | 2043504105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 4330 | 2043304105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 3007 | 2030074105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 3004 | 2030044105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1148 | 2011484105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1147 | 2011474105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1146 | 2011464105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1145 | 2011454105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1144 | 2011444105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
- Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
- Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
- Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
| Nr. | Bezeichnung Kostenträgergruppe |
|---|---|
| 10 | steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe) | 20 | steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen) | 30 | nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch) | 35 | Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb | 40 | steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG) | 42 | steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall) | 60 | Spenden und Kollekten | 70 | aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen) | 80 | Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus) |

