Kostenträger-Struktur
| 1143 | 2011434105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1142 | 2011424105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1141 | 2011414105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1140 | 2011404105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1139 | 2011394105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1138 | 2011384105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1137 | 2011374105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1135 | 2011354105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1134 | 2011344105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1133 | 2011334105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1132 | 2011324105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1131 | 2011314105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1130 | 2011304105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1101 | 2011014105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1054 | 2010544105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1053 | 2010534105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1027 | 2010274105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1023 | 2010234105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1022 | 2010224105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1020 | 2010204105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1015 | 2010154105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1013 | 2010134105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1012 | 2010124105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1010 | 2010104105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1001 | 2010014105 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse für anerkannte Bildungsreisen |
| 1051 | 2010514102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse Ausflüge der Jugendpflege |
| 1028 | 2010514102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse Ausflüge der Jugendpflege |
| 1017 | 2010514102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse Ausflüge der Jugendpflege |
| 1014 | 2010514102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse Ausflüge der Jugendpflege |
| 4350 | 2043504102 | Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse Ausflüge der Jugendpflege |
Die Landeskirche hat einen verbindlichen Rahmen vorgegeben, wie die zehnstellige Kostenträgernummer aufgebaut sein muss. Der Aufbau erfolgt nach:
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
- Zwei Ziffern, die zur steuerrechtlichen Einordnung dienen
- Gefolgt von der jeweiligen vierstelligen Gemeindekennziffer (GKZ)
- Sowie einer frei vergebbaren vierstelligen Ziffer zur weiteren Differenzierung.
Für die ersten beiden Ziffern zur steuerrechtlichen Einordnung gibt die Landeskirche dabei folgende Zahlen (Kostenträgergruppen) vor:
| Nr. | Bezeichnung Kostenträgergruppe |
|---|---|
| 10 | steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen, keine Zweckbetriebe) | 20 | steuerbefreiter Wirtschaftsbetrieb (ohne Einnahmen aus Sponsoring und Zuschüssen) | 30 | nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb (inkl. Zuschüssen, ohne Spenden und Kollekten) / anderweitig nicht steuerbarer Umsatz (z.B. mangels Leistungsaustausch) | 35 | Zuschüsse in einen Wirtschaftsbetrieb | 40 | steuerpflichtige Vermögensverwaltung (regelmäßig nur bei Hotellerie- und Gaststättenbetrieb oder Befreiungsverzicht nach § 9 UStG) | 42 | steuerbefreite Vermögensverwaltung (Normalfall) | 60 | Spenden und Kollekten | 70 | aktives Sponsoring (passives Sponsoring ohne vereinbarte Gegenleistung ist den Spenden zuzuordnen) | 80 | Zweckbetrieb (gem. §§ 65 ff. Abgabenordnung, setzt regelmäßig eine Anmeldung und Anerkennung voraus) |

