Informationen
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen Arbeitshilfen und Informationen zu Regelungen im Finanzwesen der Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen geben.
Darüberhinaus finden Sie hier auch nützliche Hilfestellungen, „Schritt-für-Schritt“-Anleitungen und Erklärungen zu Arbeitsabläufen, die sich im Zuge der Umstellung auf die Doppik geändert haben, aber auch zu Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer- und AppSpace-Einführung.
Warum das alles mit der „Doppik“?
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verabschiedetete am 23. Juni 2006 die „Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der Doppik“. Dem zugrunde liegen innerhalb der Landeskirche Hannovers die
- Haushaltsordnung KonfHO-Doppik
- Bewertungsrichtlinie
- Buchungsleitfaden
- Abschreibungstabelle
Die zentralen Anliegen des neuen kirchlichen Rechnungswesens sind:
- die realistische Dokumentation des gesamten kirchlichen Vermögens und der jeweiligen Schulden sowie Darstellung der jährlichen Veränderung des Reinvermögens
- die periodengerechte und vollständige Darstellung aller mit der kirchlichen Arbeit verbundenen Ressourceneinsätze und -verbrauches.
Ziel der Reform
Die Ziele der Reform sind die Verbesserung der Transparenz für alle ehrenamtlich und hauptamtlichen Mitarbeitenden unserer Kirchengemeinden und Einrichtungen, eine Verlässlichkeit und Handhabung ohne einen hohen Verwaltungsaufwand und die nachhaltige Sicherung der gesamten Aufgabenerfüllung.
Wir sind für Sie da und unterstützen jederzeit gern!
Für Fragen rund um das Finanzwesen steht Ihnen selbstverständlich das Kirchenkreisamt Burgdorfer Land wie gewohnt gern unter 05139/9975-0 und über unser Kontakt-Formular zur Verfügung.