Wichtigste Änderungen zur Kameralistik
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die wichtigsten und offensichtlichsten Änderungen mit der Einführung der Doppik aus der Kameralistik näherbringen.
Aus Haushaltsstellen werden Kostenstellen und Sachkonten
Die bisher bekannten Haushaltsstellen wurden durch so genannte Kostenstellen und Sachkonten ersetzt. Die Kostenstelle zeigt wo der Aufwand entsteht (z.B. in der allgemeinen Gemeindearbeit, in der Küche einer Kindertagesstätte oder dem Friedhof einer Kirchengemeinde).
Mit dem Sachkonto wird zwischen der Art des Aufwandes (z.B. Lebensmittel) oder des Ertrages (z.B. Grundzuweisung für Personal, Friedhofsgebühren) unterschieden.
KFM Web
Die Möglichkeit eigene individuelle Auswertungen und Berichte aus dem ehemaligen Buchungsprogramm KFM über eine Web-Oberfläche ausgeben zu lassen, besteht mit dem neuen Rechnungswesenprogramm newsystem in der Form nicht mehr. Eine Alternative werden so genannte Berichte sein, die freigeschaltete Benutzer der Kirchengemeinden und Einrichtungen über eine von der Landeskirche bereitgestellte Webseite aufrufen können. Über diese können zum Beispiel Ergebnisrechnungen über die einzelnen Haushalte und andere Auswertungen angezeigt werden; eine vergleichbare Funktion zu KFM Web.
Die Bereitstellung dieser Möglichkeit wird zur Zeit für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen ausgerollt. Hierzu wurde eine E-Mail an alle Kirchengemeinden und Einrichtungen mit Informationen und einem Formular zur Anmeldung verschickt. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier in dieser Nachricht.
Buchungsbelege, Buchungsstempel
Ab dem 01.01.2019 gibt es den bekannten Buchungsstempel nicht mehr: er wurde ersetzt durch die so genannte Buchungsanordnung. Da für die Buchung im neuen Rechnungswesenprogramm mehr Informationen benötigt werden, ist die Buchungsanordnung nun in Form einer DIN-A4-Seite vorhanden.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen die jeweils aktuellste Fassung stets in Form einer PDF-Datei zur Verfügung. Die Buchungsanordnung wurde vom Kirchenkreisamt so konzipiert, dass sie vollständig am Rechner ausgefüllt werden kann.
Zahlstellen
Mit der Einführung der Doppik muss für die Verwaltung der Zahlstellen die Web-Anwendung „KIDZahlstelleD“ verwendet werden. Hierfür wurden im Vorfeld von der Abteilung Finanzbuchhaltung Schulungen angeboten und entsprechende Zugänge zur Anwendung verteilt. Die bisher bekannten Excel-Dateien und Ausdrucke der Zahlstelle entfallen zum 01.01.2019.
Kassenzeichen
Kassenzeichen sind eindeutige Verwendungszwecke, die helfen, Zahlungen automatisch z.B. den entsprechenden Forderungen zuzuordnen. Sie ersetzen bspw. im Bereich Friedhofswesen die Gebührenbescheid-Nummer und werden bei der Ausstellung anderer Rechnungen (bspw. für Anzeigen im Gemeindebrief) als Art Rechnungsnummer mitgeteilt.
Für die eindeutige Vergabe der Kassenzeichen wurde vom Kirchenkreisamt neben dem allgemeinen Konzept zum Aufbau der Kassenzeichenein System entwickelt, dass die Generierung eines Kassenzeichens für Sie übernimmt und sich um die Vergabe der fortlaufenden Nummer kümmert.
Dieses System wird ebenfalls über diese Webseite angeboten, die entsprechenden Benutzerzugänge für jede Kirchengemeinde und Einrichtung werden im Januar 2019 vom Kirchenkreisamt verteilt. Benötigen Sie bis dahin für eine Rechnung ein Kassenzeichen, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Finanzbuchhaltung über unser Kontakt-Formular.
Rechnungen, Zahlungseingänge
Da ab sofort im Rechnungswesen neben den normalen Zahlungen von Rechnungen auch sämtliche Sollstellungen erfasst werden müssen, bitten wir Sie das Kirchenkreisamt über Zahlungseingänge, die Sie erwarten, schnellstmöglich nach bekanntwerden zu informieren.
Dazu gehört, dass Sie uns eine Kopie jeder Rechnung (z.B. für die Nutzung des Gemeindehauses oder die Anzeige im Gemeindebrief), die Sie erstellen, zukommen lassen. Bei der Anforderung von Zuschüssen schicken Sie uns bitte eine Information (z.B. den von Ihnen gestellten Antrag) über den entsprechenden Zuschussgeber und den möglichen Betrag.
Schnittstellen
Mit der Einführung der Doppik werden ab sofort auch so genannte Schnittstellen verwendet. Diese laufen beispielsweise im Bereich Friedhofswesen und der Abteilung Kindertagesstätten und erleichtern die Datenübernahme aus den Vorprogrammen erheblich.
Für den Bereich Friedhofswesen wurden die Schnittstellen vom Kirchenkreisamt für Sie bereits eingerichtet. Verwendet Ihre Kirchengemeinde das Programm myHADES müssen Sie sich ums nichts weiter kümmern! Die Schnittstelle wird kontinuierlich vom Kirchenkreisamt angestoßen und alle erstellen Gebührenbescheide automatisch mit einer Sollstellung im Rechnungswesenprogramm eingelesen.
Für Benutzer des Programmes HADES und gisME folgen Sie bitte der entsprechenden Anleitung für die Schnittstelle. Wichtig ist, dass Sie stets unmittelbar nach Erstellung eines Gebührenbescheides die Schnittstelle laufen lassen und die Export-Datei an den Bereich Friedhofswesen per E-Mail unter friedhofswesen.kka@kkbubl.de weitergeben.